Kostenübernahme und Antragstellung
Bei den Wohnangeboten der Pfennigparade Vivo GmbH und der Pfennigparade REVERSY GmbH handelt es sich um Maßnahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gemäß §§53 ff. SGB XII. Zuständige Kostenträger für die Eingliederungshilfe sind die überörtlichen Sozialhilfeträger. Darüber hinaus kommen auch Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, die Agentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger in Frage.
Wenn Sie in einer unserer Wohngruppen wohnen möchten, muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden.
Sollten Sie Fragen zum Verfahren der Antragstellung oder der Kostenübernahme haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Sozialdienstes & Kundenservice wenden.